HEUBISCH und FISCHBACH: BAföG-Reform ist überfällig – bayerische Staatsregierung muss neues Gesetz unterstützen

Seit 1971 gibt es das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Jetzt soll es umfassend reformiert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am 12. Mai in erster Lesung im Bundestag behandelt. In einem Dringlichkeitsantrag fordert die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag nun die bayerische Staatsregierung dazu auf, die geplante Reform zu unterstützen und Vorschläge für eine Umsetzung zu erarbeiten.

Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. Wolfgang Heubisch: „Die Reform des FDP-geführten Bildungsministeriums macht das BAföG attraktiver, moderner und flexibler und ermöglicht damit echte Chancen auf beste Bildung. Finanzielle Anpassungen, wie die Erhöhung des Vermögensfreibetrags, sind genauso nötig wie eine Erhöhung der bisherigen Altersgrenze. BAföG-Empfänger und -Empfängerinnen können davon jedoch nur schnell profitieren, wenn auch Bayern seinen Beitrag dazu leistet. Wichtig ist vor allem, die geplanten Änderungen, wie etwa Verfahrenserleichterungen in der Antragsstellung, schnellstmöglich auch in Bayern umzusetzen.“

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Fischbach ergänzt: „Bisher mussten auch bei digitaler Übermittlung BAföG-Anträge ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und hochgeladen werden. Unter echter Digitalisierung versteht man heute etwas anderes. Der Bund erleichtert daher jetzt das ganze Verfahren durch den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

Nun ist aber Bayern am Zug. Wir erwarten von der Staatsregierung den Antragsprozess für BAföG und AFBG umfassend zu digitalisieren und uns über die Umsetzung bis zum Wintersemester 2022 zu berichten. Denn Studierende und Auszubildende sollen schnell vom neuen BAföG-Gesetz profitieren und die Verwaltung durchgehend digital erfolgen. Da gibt es keinen Grund zu zögern.“